Rat lehnt mehrheitlich Vereinfachung beim Bildungs- und Teilhabepaket ab

Bereits im Jahr 2019 schuf der Bundesgesetzgeber durch das Starke-Familien-Gesetz die Möglichkeit, dass die Bedarfe für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von derzeit 15 Euro auch als Geldleistung erbracht werden können.

In der Ratssitzung am 30.04.2024 reichten die Ratsfraktion DIE LINKE, gemeinsam mit der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Ratsgruppe Grüne – Die PARTEI, einen Antrag zur Vereinfachung des Bildungs- und Teilhabepakets ein.

Vor dieser Gesetzesänderung war es lediglich möglich, dass diese Leistungen entweder als Gutscheine ausgegeben oder direkt mit den Anbietern (Vereine und Verbände) abgerechnet wurden.

Die antragstellenden Fraktionen und die Ratsgruppe beabsichtigten mit ihrem Antrag, dass die Bedarfe für die Teilhabe in der Regel als Geldleistung erbracht und somit zusammen mit der Regelleistung an die Leistungsberechtigten ausgezahlt werden.
Ausnahmen kann die Verwaltung festlegen.

Dies hätte nicht nur zu Entlastungen bei den Vereinen und Verbänden geführt, da sie nicht mehr mit der Stadtverwaltung hätten abrechnen müssen, sondern auch den Sozialdatenschutz gestärkt, da die Betroffenen sich nicht mehr als Sozialleistungsbezieher offenbaren müssten.

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