Polizei Berlin muss Falschbehauptung über Linke-Bundestagsabgeordneten unterlassen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Äußerungen der Berliner Polizei die Rechte des Bundestagsabgeordneten der Partei Die Linke, Cem Ince, verletzt haben. Die Behörde hatte gegenüber der Presse behauptet, Cem Ince sei „aufgrund eines tätlichen Angriffes“ auf einen Polizeibeamten im Rahmen einer nicht angemeldeten Demonstration festgenommen worden. Diese Darstellung ist laut Verwaltungsgericht unzulässig (VG Berlin, Beschluss vom 01.02.2026 – VG 1 L 745/25). Hintergrund des Verfahrens: Der Abgeordnete Cem Ince nahm…
